Überprüfung und Wartung von Elektrogeräten

Für Firmen und Betriebe ist es schon lange Pflicht - für den Privathaushalt sehr sinnvoll!

 

 

Betriebe:

Die BGV A3 besagt, dass alle beweglichen Elektrogeräte einmal jährlich einer Prüfung unterzogen werden müssen. Die gesamte E - Anlage und ortsfeste Betriebsmittel sind alle 4 Jahre zu überprüfen.

Damit Sie sich nicht immer selber darum kümmern müssen, bieten wir Ihnen unseren Service an.

  -   jährliche Prüfung der beweglichen E-Geräte

  -   alle 4 Jahre Prüfung der gesamten E-Anlage

  -   alle 4 Jahre Prüfung der ortsfesten Betriebsmittel

  -   Erstellung einer Datenbank - individuell für Ihren Betrieb

  -   bei Überprüfung der Berufsgenossenschaft stellen wir die

    Prüfungsberichte und Dokumentation zur Verfügung.

     

Privat:

Für Privathaushalte gibt es keine Pflicht der Überprüfung. Wäre aber sinnvoll für Ihre Sicherheit. Eine defekte Elektroanlage kann lebensgefährlich sein.

Stellen Sie sich mal vor, Ihr Haus/ Wohnung gibt es seit 20 Jahren. Dann wird die Elektrik in etwa dasselbe Alter haben, in der Regel ist an der Anlage auch nichts erneuert worden. Das ist dasselbe als würden Sie an Ihrem Auto nie die Bremsen erneuern.

Wir überprüfen für Sie Ihre Elektroanlage und machen sie wieder sicher. Damit sie ruhig schlafen können. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

prüfplakette

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